Burgfest – Hausordnung regelt Jugendschutz und Ordnung

Veranstalter und Gäste des Burgfestes haben ihre Vorstellungen von einem ordentlichen Festablauf bei guter Stimmung. Um das Garantieren zu können sind aber Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung bekanntlich unabdingbar. Negative Vorfälle in der Vergangenheit haben gezeigt, dass zunehmender professioneller Festschutz von Nöten ist.

Alkoholmissbrauch ist oftmals die Ursache für Störungen. Zu diesem Zweck gibt es seit geraumer Zeit eine festgelegte Hausordnung für die Veranstaltung. Das Bekanntgeben der Hausordnung durch Aushang an dem Eingangsbereich der Burg kommt einem Vertragsangebot gleich, das jeder Besucher durch Betreten des Festgeländes automatisch annimmt. Damit besteht Handlungsfähigkeit für den beauftragten Festschutz von Pabst-Security, der die Aufgabe hat, die Hausordnung durchzusetzen. Zudem sind die Ausschankstellen angewiesen keinen Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren auszuschenken! Hier greift der Verein auf Erfahrungen von Nachbargemeinden zurück, die so erfolgreich ihre Feste am Laufen haben. Leider scheint dies der einzige Weg zu sein, um die Verpflichtungen nach dem Jugendschutzrecht und für die Sicherheit der Besucher zu sorgen, daher hofft man auf das Verständnis der Gäste.

Ein besonderes Auge auf den Jugendschutz wird schon bei der Eingangskontrolle durch die Ausgabe entsprechender Bänder nach folgenden Kriterien erreicht (Jugendliche müssen sich auf verlangen ausweisen):

  • für unter 16 jährige in Begleitung eines Sorgeberechtigten (SB) / Erziehungsberechtigten (EB – Berechtigung ist nachzuweisen) – keine Alkoholabgabe, Anwesenheit bis Ende der Veranstaltung möglich, kein Zugang zur Bar
  • für 16 – 18 jährige ohne Begleitung eines SB / EB – Abgabe von Bier, Wein und Sekt möglich, Anwesenheit bis 24:00 Uhr möglich
  • für 16 – 18 jährige in Begleitung eines SB / EB – Abgabe von Bier, Wein und Sekt möglich, Anwesenheit bis Ende der Veranstaltung möglich
  • für über 18 jährige – keine Einschränkungen.

In diesem Jahr werden auch die Öffnungszeiten der Burg wieder klar geregelt:

  • Samstag: Einlass ab ca. 21:45 Uhr (nach dem Feuerwerk), Ende des Ausschanks: 2:30 Uhr, Sperrzeit: 3:00 Uhr
  • Sonntag: Einlass ab 14:30 Uhr, Ende des Ausschanks: 2:30 Uhr, Sperrzeit: 3:00 Uhr
  • Montag: Einlass ab 10:00 Uhr, Ende des Ausschanks: 0:30 Uhr, Sperrzeit: 2:00 Uhr.

Trotz dieser Maßnahmen, hofft der Verkehrsverein Lindenfels wieder auf ein schönes Burgfest mit einem reibungslosen Ablauf.